Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der fyncom GmbH, Ditmarstr. 42, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Unternehmenskunden, die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen. Dienstleistungen für Verbraucher sind von dieser AGB ausgeschlossen.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Unternehmenskunden, die Dienstleistungen des Anbieters bestellen.

(2) Unternehmenskunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Produktzertifizierung, die in der Vergabe eines Testsiegels resultieren. Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vom Anbieter entwickelten PM-Norm, einer standardisierten Prüfnorm, die transparente und objektive Bewertungskriterien festlegt. Diese Norm gewährleistet eine Zertifizierung nach festgelegten und einheitlichen Testparametern.

(2) Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot des Anbieters weiterführende Maßnahmen im Bereich des Reichweitenaufbaus, wie Content-Marketing, sowie Beratungsdienstleistungen zur Optimierung der digitalen Sichtbarkeit. Ergänzend bietet der Anbieter professionelle Design-Dienstleistungen, einschließlich Grafik- und Videoproduktion.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Lizenz- oder Dienstleistungspaket. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(4) Eine Erfolgsgarantie für die durchgeführten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Sichtbarkeit oder des Absatzes, wird nicht übernommen. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung des Testsiegels liegt beim Kunden.

§3 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen kommt durch die Buchung auf der Webseite des Anbieters oder durch die Annahme eines individuellen Angebots zustande.

(2) Mit Abschluss der Buchung auf der Webseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt.

(3) Bei individualisierten Dienstleistungen kommt der Vertrag durch Annahme des vom Anbieter erstellten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich oder in Textform.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebote und Buchungen abzulehnen, sofern triftige Gründe vorliegen.

§4 Leistungsumfang und -durchführung

(1) Die Produkttests erfolgen nach den vom Anbieter entwickelten Standards, insbesondere der PM-Norm, und orientieren sich an den im Lizenzpaket definierten Prüfparametern. Der Anbieter ist berechtigt, die Tests selbst oder durch qualifizierte Dritte durchführen zu lassen.

(2) Nach Abschluss der Prüfungen erhält der Kunde einen detaillierten Testbericht. Sofern vereinbart, erfolgt die Bereitstellung auch in übersetzter Form. Zudem erhält der Kunde die entsprechend gebuchten Prüfsiegel.

§5 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Angebots bereitgestellten Lizenzsiegel unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Sie dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäß erworbenen Nutzungsrechts und ausschließlich für den vertraglich festgelegten Lizenzzeitraum verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig.

(2) Der Kunde erwirbt eine zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Testsiegels, deren Bedingungen im jeweiligen Lizenzpaket geregelt sind. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Lizenz für die Dauer von einem Jahr erteilt und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2.1) Paket Startup & Business: Das lizenzierte Testsiegel darf auf den folgenden Werbemitteln und Werbeträgern genutzt werden: Webseite des Kunden, Online-Marktplätze, Produktverpackungen sowie Flyer.

(2.2) Paket Premium: Zusätzlich zu den Nutzungsrechten aus §5 Abs. (2.1) darf das lizenzierte Testsiegel auch für internationale Werbemaßnahmen in TV und Radio verwendet werden.

(3) Eine Veränderung, Bearbeitung oder Modifikation des Testsiegels durch den Kunden ist untersagt. Dies umfasst insbesondere Änderungen in Bezug auf Form, Farbe, Inhalt oder Sprache.

(4) Das Lizenzsiegel darf ausschließlich für das Produkt verwendet werden, welches der Prüfung unterzogen wurde und für das die Zertifizierung erteilt wurde. Eine Nutzung für Produkte, die lediglich in Farbe oder Verpackung abweichen, ist zulässig, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf den gewöhnlichen Gebrauch, die Beschaffenheit oder wesentliche Eigenschaften des Produkts haben. Sollte das zertifizierte Produkt im Laufe der Zeit in einer Weise verändert werden, die diese Merkmale beeinflusst, ist eine erneute Prüfung erforderlich.

§6 Vertragsbeendigung und Folgen

(1) Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an den vergebenen Testsiegeln. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Testsiegel unverzüglich einzustellen und diese von allen Werbematerialien, Webseiten und anderen digitalen oder physischen Medien zu entfernen.

(2) Bei Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisverzeichnis des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungserstellung sofort fällig und vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder zu verweigern.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, aus den auf der Webseite angebotenen Zahlungsmethoden zu wählen. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden auszuschließen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Alle Forderungen des Anbieters sind während des Verzuges mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(5) Der Vertrag wird für die Dauer des im Lizenzpaket vereinbarten Lizenzzeitraums geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des aktuellen Lizenzzeitraums von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Prüfung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere das zu testende Produkt, sämtliche für die Verwendung vorgesehenen Teile, Zubehör sowie Betriebs- und Gebrauchsanleitungen. Das Produkt ist an die vom Anbieter nach Vertragsabschluss bekannt gegebene Adresse zu senden. Aufgrund der hohen Beanspruchung während des Testverfahrens, wird das Produkt in zweifacher Ausführung benötigt. Eine Rücksendung des/der Testprodukt/e ist nicht vorgesehen und erfolgt lediglich nach expliziter Rücksprache und Bestätigung durch den Anbieter.

(2) Die Versandadresse für die zu testenden Produkte wird dem Kunden nach Vertragsabschluss gesondert mitgeteilt. Ein Versand an die im Impressum hinterlegte Adresse ist nicht zulässig.

(3) Verzögert sich die Durchführung der Tests aufgrund einer nicht fristgerechten oder unvollständigen Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Materialien oder Produkte durch den Kunden, verlängern sich die vom Anbieter angegebenen Fristen entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, oder aufgrund von Verzögerungen außerhalb des Verfügungsbereichs des Anbieters zurückzuführen sind.

§9 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag, sofern diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse.

(5) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren.

§10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen und dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.

(2) Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor.

§11 Abnahme der Dienstleistungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Zeigt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel an, gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Etwaige Beanstandungen nach Ablauf dieser Frist bleiben unberücksichtigt, es sei denn, es handelt sich um verborgene Mängel, die bei der ersten Prüfung nicht erkennbar waren.

§12 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Die Art, der Umfang und der Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters detailliert beschrieben, welche auf der Webseite des Anbieters einsehbar ist.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung fordern kann, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§13 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Änderungen oder anderer zwingender Gründe erforderlich ist. Der Kunde wird über die geplanten Änderungen mindestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform informiert.

(2) Die Änderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Stand: 22.09.2024